Verlauf einer Behandlung

Wie erhalte ich Sprachtherapie?

Am Anfang einer sprachtherapeutischen Therapie steht (ausgenommen sind Selbstzahlerkonzepte) die ärztliche Verordnung.

 

Diese kann, je nach Störungsbild, von

  • Kinderärzten
  • Allgemeinmedizinern
  • HNO-Ärzten
  • Neurologen
  • Pädaudiologen
  • Phoniateren
  • Internisten
  • Kieferorthopäden 

ausgestellt werden.

Nach Erhalt einer Verordnung Ihres überweisenden Arztes erfolgt die (telefonische) Anmeldung in unserer sprachtherapeutischen Praxis und wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin für ein Anamnesegespräch mit Diagnostik. In diesem Gespräch stehen wir Ihnen beratend zur Seite und schaffen gemeinsam die Basis für die Therapieplanung.

 

Entsprechend der ärztlichen Verordnung findet die sprachtherapeutische Therapie ein- bis zweimal in der Woche statt und dauert im Durchschnitt 45 Minuten. Innerhalb dieser Zeit finden sich neben der eigentlichen Therapie ebenfalls Gelegenheiten für Gespräche bezüglich Hausaufgaben und weiteren Fragen.

 

Sobald die häufig verordnete Anzahl von 10 Therapieeinheiten erreicht ist, besprechen wir mit Ihnen die Fortschritte der Behandlung und die weitere sprachtherapeutische Planung. Zusätzlich erhält der verschreibende Arzt einen ausführlichen Bericht über die Fortschritte der Therapie und wird gegebenenfalls gebeten, bei weiter bestehendem Therapiebedarf, eine neue Verordnung auszustellen.

 

Wir legen viel Wert auf interdisziplinäre Zusammenarbeit (Ergotherapeuten, Kindertagesstätten, Sozialpädiatrischen Zentren, Schulen, etc.), um den bestmöglichsten Verlauf der Therapie zu gewährleisten und zu reflektieren.

 

 

Was muss ich beachten?

Zwischen dem Ausstellungsdatum der Verordnung und dem Therapiebeginn dürfen maximal 14 Tage liegen.

 

Für gesetzlich krankenversicherte Patienten unter 18 Jahren werden in der Regel die sprachtherapeutischen Leistungen von der Kasse übernommen.

 

Laut dem Gesetzgeber müssen 10 % des Verordnungswertes und 10 € Rezeptgebühr ab einem Alter von 18 Jahren, ausgenommen sind Patienten mit einem Befreiungsausweis ihrer Krankenkasse, ihren Eigenanteil pro Verordnung selbst an uns entrichten.

 

Kontakt

Rufen Sie uns an und wir beraten Sie gerne!

 

Sprachtherapeutische Praxis

Verena Gräser

 

Rathausplatz 18

46562 Voerde

Telefon +49 (0) 28 55 - 30 40 20

Telefax +49 (0) 28 55 - 30 40 21

 

info@voerde-sprachtherapie.de

Service

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